Die Abdichtungsunternehmen von PAVIDENSA unterstehen dem neuen
Berufsbildungsfonds (BBF) Dach und Wand
Der Berufsbildungsfonds (Art. 60 des Berufsbildungsgesetzes) dient der Finanzierung zur nationalen Förderung der Berufsbildung. Per 01.10.2009 gilt auch für Abdichtungsunternehmen ein entsprechender Berufsbildungsfonds. Ziel dieses Fonds ist, Aufwendungen für die Berufsbildung zwischen Lehr- und Nichtlehr-Betrieben gerechter zu verteilen. Die Erhebung und Verwendung der Fonds-Mittel sind im Reglement über den Berufsbildungsfonds Dach und Wand definiert (siehe rechts). Mit dem Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Berufsbildungsfonds Dach und Wand (11.08.2009) gilt dieser für alle Betriebe des Dach- und Wandgewerbes in der Schweiz also auch für Abdichtungsbetriebe.
Betriebe, welche dem Geltungsbereich des BBF Dach und Wand unterstellt sind, wurden angeschrieben und haben ein entsprechendes Formular ausgefüllt.
Berufsbildungsfonds:
- Im April 2010 werden die ÜK-Vergünstigungen für das erste Semester des Schuljahres 2009/2010 ausbezahlt (ca. 15% der ÜK-Kosten).
- Gemäss Ausführungsreglement (Art. 3.2) werden 30% von dem Einen Drittel der Beiträge zur Förderung der Grundbildung zur Unterstützung von Berufsmessen eingesetzt.
- Nachwuchsförderung:
Anträge zur Nachwuchsförderung wird die Fonds-Kommission laufend prüfen. Antrags-Formulare können beim SVDW bezogen werden oder unter www.svdw.ch heruntergeladen werden.
